Phasen der Kampfmittelbeseitigung

Welche Phasen der Kampfmittelbeseitigung gibt es?

Im Prinzip wird die Kampfmittelbeseitigung in 3 Hauptphasen eingeteilt.

1. Phase - historisch-genetische Rekonstruktion mit Luftbildauswertung, kurz: HGR
Sichtung von Luftbildern, Archiven, Ortschroniken, etc. für die Erhebung der historischen Nutzung des angefragten Areals


2. Phase - technische Untersuchung
technische Untersuchung des angefragten Areals mit zielführenden Messmethoden


3. Phase - Räumung und Beseitigung der Kampfmittel
Überprüfung der Verdachtspunkte aus der vorgelagerten technischen Messsondierung des Areals

Die Festlegung von Schwerpunkten dieser Phasen können, je nach Maßnahme, unterschiedlich variieren. Bei einigen Maßnahmen kann eine HGR vor der technischen Untersuchung entfallen z.B. in innerstädtischen Bereichen mit historischen Kampfmittelverdacht. Eine alternative Untersuchungsmöglichkeit sollte jedoch immer mit dem zugelassenen Fachunternehmen vorab besprochen werden.

Welche Richtlinien sind für die Phasen der Kampfmittelräumung einzuhalten?

Die gesetzlichen und behördlichen Vorgaben regeln die 16 Bundesländer in Deutschland. Dabei gibt es verschiedene Ansätze der Kampfmittelräumung für den Bauherrn. Grundlegend kann die aktuelle Baufachrichtlinie des Bundes für Kampfmittelräumung hinzugezogen werden. (BFR KMR Stand: September 2018) Weitere Informationen erhalten Sie auch auf den jeweiligen Internetseiten der Länder.