Ihre Fragen - unsere Antworten

Was sind Kampfmittel?

Kampfmittel sind per Definition, gewahrsamlos gewordene, zur Kriegsführung bestimmte Stoffe und Gegenstände militärischer Herkunft und Teile solcher Gegenstände, die Explosivstoffe oder chemische Kampf-, Nebel-, Brand-, Reiz- oder Rauchstoffe enthalten; außerdem Kriegswaffen oder wesentliche Teile von Kriegswaffen. Hierzu zählen u.a. sog. „Blindgänger“, d.h. nach dem Abwurf nicht explodierte Bomben.

Warum muss ich eine Kampfmitteluntersuchung auf meinem Grundstück durchführen?

Der Bauherr ist als „Zustandsstörer“ verantwortlich für die Kampfmittelfreiheit des Baugrundstücks. Der Bauherr sollte somit bereits bei der Planung entsprechende Überlegungen für eine Untersuchung bzw. Prüfung des Grundstückes auf Kampfmittel unternehmen. Um eine zielgerichtete Untersuchung des Grundstückes zu erreichen sollte der zu untersuchende Baubereich vollflächig auf Kampfmittel überprüft werden. Dafür kann der Bauherr staatliche oder zugelassene private Fachunternehmen der Kampfmittelbergung beauftragen. Auch eine Übertragung der Pflichten zur Feststellung der Kampfmittelfreiheit auf den Planer oder anderer Erfüllungsgehilfen sollte der Bauherr immer schriftlich dokumentieren.

Wo erhalte ich Auskunft?

Bei der Kampfmittelräumung handelt es sich um Gefahrenabwehrmaßnahmen. Die Bundesländer regeln diese Maßnahme sehr unterschiedlich u.a. als allgemeine Rechtsgrundlage das Polizei- und Ordnungsrecht. Weiterhin werden ergänzend diverse Regelungen von Verwaltungsvorschriften, Richtlinien, Empfehlungen und Merkblätter ausgegeben. Die Anforderungen für die Feststellung und Bestätigung der Kampfmittelfreiheit richtet sich jeweils nach den gesetzlichen bzw. behördlichen Vorgaben der 16 Bundesländer. Für unser Einzugsgebiet in Bayern, Baden-Württemberg, Thüringen, Hessen und Rheinland-Pfalz können wir Ihnen direkte Ansprechpartner mitteilen.

Welche Kosten könnten auf mich zukommen?

Die Kosten der Kampfmittelerkundung und deren Sicherungsmaßnahmen trägt im Regelfall der Bauherr. Die Höhe der Kosten und die Bearbeitungszeit ist abhängig von vielen individuellen Faktoren des Grundstücks, u.a. Lage, Größe, historische Nutzung und geplante Eingriffe, etc. Die Kosten der Beseitigung von erkundeten und identifizierten Kampfmitteln trägt im Regelfall die öffentliche Hand.

Wie erhalte ich eine Kampfmittelfreiheitsbescheinigung für mein Grundstück?

Das begehrte Ziel des Bauherrn ist die Freiheitsbescheinigung auf Kampfmittel. Dafür wählt die staatliche Stelle bzw. das zugelassene private Fachunternehmen eine zielgerichtete Methode, um auf dem örtlich vorgegebenen Bestand eine möglichst hohe Aussage über die kampfmitteltechnische Belastung zu erhalten. Dafür stehen im Allgemeinen die 3 Phasen der Kampfmittelbeseitigung als Grundgerüst zur Verfügung. Von diesem grundlegenden Ablauf kann, je nach individueller Aufgabenstellung zwar abgewichen werden, eine Freiheitsbescheinigung auf Kampfmittel muss aber immer eine techn./geophysikalische Vorabmaßnahme zugrunde liegen.

Die Gesundheit des einzelnen ist das wertvollste Gut was wir besitzen. Daher sollten Kampfmitteluntersuchungen immer von zugelassenen, qualifizierten und zertifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden. Unsere Aufgabe ist die höchstmögliche Gefahrenabwehr auf Kampfmittel für das Grundstück herzustellen. Daher haben wir uns verpflichtet ALLE unsere Mitarbeiter in der Kampfmittelräumung vor Arbeitsbeginn auf einer Verdachtsfläche zur Weiterbildung an einer staatlichen Feuerwerkerschule auszubilden. Weiterhin haben wir uns der strengen Qualitätskontrolle der Güteschutzgemeinschaft Kampfmittelräumung Deutschland e.V. (GKD) verpflichtet. Schützen wir gemeinsam was uns am wertvollsten ist!